Nach der sofortigen Aussetzung des Spielbetriebs im BSKV vom 12. März 2020 wurden Planungen veröffentlicht, wie der Sportbetrieb in der Saison 2019/2020 fortgeführt werden kann. Im Vordergrund stand, unter Berücksichtigung des Schutzes der Gesundheit, eine möglichst sportliche Lösung zu finden. Daher hat der Gesamtvorstand des BSKV, in Anlehnung an den Drei-Stufen-Plan des DKBC, folgendes Vorgehen beschlossen:
Fortführung des Spielbetriebs
Der Spielbetrieb auf Landesebene wird analog dem Drei-Stufen-Plan des DKBC fortgeführt bzw. beendet.
Sollte Plan A nicht greifen, tritt Plan B in Kraft. Sollte Plan B nicht vollzogen werden können, wirkt Plan C.
Plan A
- Der 17. Spieltag wird auf den 09. und 10.05.2020 terminiert.
- Der 18. Spieltag wird auf den 16. und 17.05.2020 terminiert.
- Ausweichtermine sind der 01.,02. und 03.05.2020 sowie als spätester Termin der 23. und 24.05.2020
- Sollten bis einschließlich dem 24.04.2020 staatliche Anordnungen bzw. behördliche Auflagen die Umsetzung von Plan A unmöglich machen, tritt am 25.04.2020 Plan B in Kraft.
Die Entscheidung hierüber trifft das Präsidium des BSKV.
Plan B
- Der 17. Spieltag wird auf den 23. und 24.05.2020 terminiert.
- Der 18. Spieltag wird auf den 30. und 31.05.2020 terminiert.
- Ausweichtermine sind der 16. und 17.05.2020 sowie als spätester Termin der 06. und 07.06.2020
- Sollten bis einschließlich dem 08.05.2020 staatliche Anordnungen bzw. behördliche Auflagen die Umsetzung von Plan B unmöglich machen, tritt am 09.05.2020 Plan C in Kraft.
Die Entscheidung hierüber trifft das Präsidium des BSKV.
Plan C
- Die Saison 2019/2020 wird nicht fortgeführt.
- Der Tabellenstand nach dem 16. Spieltag wird als Abschlusstabellenstand gewertet.
- Anhand der Abschlusstabellen wird nach den gültigen Bestimmungen der Sportordnung sowie nach dem Beschluss des Verbandssportausschusses vom 25.01.2020 der Auf- und Abstieg vollzogen.
Zur Fortführung des Spielbetriebs unter Plan A und B wird die Sportordnung des BSKV in den in der Anlage erläuterten Punkten zum 01. April 2020 und befristet bis zum 30. Juni 2020 angepasst.
Die Bezirke treffen in Bezug auf die Fortführung des Spielbetriebs und die Durchführung von Meisterschaften die Entscheidungen für ihren Zuständigkeitsbereich selbst.