Nach einer langen Zeit des Lockdowns hat sich der Vorstand verständigt und festgelegt, dass das Training ab Dienstag, den 01.06.2021, wieder aufgenommen werden kann.

Es gelten folgende Trainingstage:

  • Männer: Dienstag
  • Frauen: Montag.

Außerdem ist zwingend das aktuelle Hygiene-Konzept sowie die Handlungsempfehlung des BLSV zu beachten und einzuhalten:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/Handlungsempfehlungen-1.pdf

 

Maßgebend ist eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50. In diesem Fall ist kein Test notwendig.

Bei einer 7-Tagesinzidenz zwischen 50 und 100 ist ein tagesaktueller, negativer Schnell-/Selbsttest nötig. Er ist zum Training mitzubringen.

 

Entscheidend sind jedoch die aktuellen Regelungen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, die auf folgender Seite einsehbar sind:

https://www.neuburg-schrobenhausen.de/beschluesse-des-ministerrats-vom-4.-maerz?suche=

Die Staatsregierung hat am 04. März 2021 beschlossen, ab 08. März 2021 die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sind die Einhaltung der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, das Rahmenhygienekonzept Sport (neu erstellt ab 22.März 2021) sowie die Schutz- und Hygienekonzepte der Vereine.

Die 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist gültig vom 08.03. bis einschl. 28.03.2021. Die Verordnung und eine ausführliche Begründung können unter folgenden Links eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/

 

Ab 22.03.2021 wäre grundsätzlich somit auch kontaktfreier Sport im Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Maßgebend ist eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50.

  • Bei einer 7-Tagesinzidenz von 50 – 100 ist ein tagesaktueller, negativer Schnell-/Selbsttest nötig. Er ist zum Training mitzubringen.

  • Übersteigt die 7-Tagesinzidenz den Wert von 100 ist nur Individualsport alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren Person erlaubt.

  • Die Gruppenbegrenzung liegt bei 10 Personen. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Entscheidend sind die aktuellen Regelungen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, die auf folgender Seite einsehbar sind:

https://www.neuburg-schrobenhausen.de/beschluesse-des-ministerrats-vom-4.-maerz?suche=

 

Außerdem gilt das aktuelle Hygiene-Konzept des BSKV:

https://www.bskv.de/wp-content/uploads/2021/03/Handlungs-und-Hygienekonzept_10.03.2021.pdf

 

 

 

Treffpunkt ist um 8.45 Uhr auf dem Sportpark-Parkplatz

 

Fahrzeug Fahrer Mitfahrer
Stadtbauhoffahrzeug 1 Tominac Niko Felber Anton
Felber Dominik
Stadtbauhoffahrzeug 2 Woltron Franz Doosa Venu
Pittius Jürgen
Fahrzeug Autohaus Mercedes Gürtner Michael Streicher Thomas
Hallermeier Christian

 

Fahrzeugführer achten darauf, dass alle Sammler Warnwesten tragen.

 

Containerdienst:

  • Herbst, Wolfgang
  • Streicher, Theo
  • Feihl, Günter
  • Wenger, Paul
  • Kobold, Hans
  • Hanke, Josef
  • Brandner, Ernst

 

Am Freitag, den 19.03.2021, um 13:00 Uhr Abholung von der Schrobenhausener Zeitung:

  • Kobold, H.
  • Feihl, G.
  • Großhauser, H.
  • Wegler, F.
  • Krähling, W.
  • Wenger, P.

 

Auf Grund der Hygienebestimmungen, sind zwingend FFP2-Masken zu tragen.

 

Sollte jemand nicht teilnehmen können, bitte bei G. Feihl abmelden.
Nichtgenannte Mitglieder dürfen sich natürlich anmelden.

 

 

 

Aufgrund der Entwicklung der Pandemielage und nach nochmaliger Verlängerung des Lockdowns durch die Bundes- und Bayer. Staatsregierung, wird die Saison 2020/2021 wird im gesamten BSKV einschließlich seiner Untergliederungen mit sofortiger Wirkung ohne Wertung abgebrochen.

Der Spielbetrieb wird in der Saison 2021/2022 neu gestartet.

 

 

 

Nach den Beschlüssen der Bundesregierung sind ab 02.11.2020 alle Sportstätten geschlossen und der Amateursport bis auf weiteres wieder vieder Verboten.

Aus diesem Grund wird auch der Trainingsbetrieb bis auf weiteres eingestellt.