Nach einer Besprechung nach dem Dienstagstraining, ergab sich folgende Meinung:
Es gibt aus der 1. und 2. Mannschaft 6 bis 8 Spielwillige, die den Spielbetrieb nicht missen möchten. Somit ist es möglich ein 1. Mannschaft zu bilden und der Spielbetrieb kann für diese fortgeführt werden.
Vorrausetzung ist, dass ein Mannschaftsführer benannt wird, der auch bei Heimspielen als Verantwortlicher die 2G+ Regelung und die Einhaltung der Hygieneregeln kontrolliert.
Hygieneregeln liegen aus und sind zwingend einzuhalten.
Neue Spieltermine hängen an der Infotafel.
Was ist 2G plus?
2G plus bedeutet, dass nur Menschen zu einer Veranstaltung oder an einem Ort zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und die zusätzlich auch noch aktuell schnellgetestet sind. Das "plus" steht für den Antigen-Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen.
Bei 2G plus haben Ungeimpfte keinen Zutritt.
2G plus - was gilt für Geboosterte
In Bayern ist seit 15. Dezember für Geboosterte die Testpflicht für alle Veranstaltungen, für die die 2G plus-Regel gilt, bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben. Danach gilt laut bayerischer Staatsregierung: "Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat ('Booster'), hat auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR). Ausgenommen sind bundesrechtlich abweichend geregelte Bereiche (z. B. Testnotwendigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, § 28b Abs. 2 IfSG)."
Die Regelung ab dem 15. Tag nach der Boosterimpfung.
Die 2. und 3. Herrenmannschaft sowie die 1. Damenmannschaft werden am weiteren Spielbetrieb nicht mehr teilnehmen.
Über die Jugendmannschaft soll Wolfgang Herbst selbst entscheiden.
Die Mannschaften werden am 08.01.2022 zurückgezogen.
Habt ihr noch Fragen oder einwende bitte bei Günter Feihl oder Elmar Eisenhofer melden.
Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher Änderungen der aktuell gültigen Corona-Regeln seitens Bundes- und/oder Bayerischer Stattsregierung.