Die Staatsregierung hat am 04. März 2021 beschlossen, ab 08. März 2021 die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sind die Einhaltung der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, das Rahmenhygienekonzept Sport (neu erstellt ab 22.März 2021) sowie die Schutz- und Hygienekonzepte der Vereine.
Die 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist gültig vom 08.03. bis einschl. 28.03.2021. Die Verordnung und eine ausführliche Begründung können unter folgenden Links eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/
Ab 22.03.2021 wäre grundsätzlich somit auch kontaktfreier Sport im Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Maßgebend ist eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50.
- Bei einer 7-Tagesinzidenz von 50 – 100 ist ein tagesaktueller, negativer Schnell-/Selbsttest nötig. Er ist zum Training mitzubringen.
- Übersteigt die 7-Tagesinzidenz den Wert von 100 ist nur Individualsport alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren Person erlaubt.
- Die Gruppenbegrenzung liegt bei 10 Personen. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Entscheidend sind die aktuellen Regelungen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, die auf folgender Seite einsehbar sind:
https://www.neuburg-schrobenhausen.de/beschluesse-des-ministerrats-vom-4.-maerz?suche=
Außerdem gilt das aktuelle Hygiene-Konzept des BSKV:
https://www.bskv.de/wp-content/uploads/2021/03/Handlungs-und-Hygienekonzept_10.03.2021.pdf